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Berg- , Ski- und Outdooraktivitäten sind mit einem gewissen Restrisiko behaftet. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle und Verletzungen ab. Für Leistungen, die von Dritten übernommen werden (Beförderung, Transfer, etc.) trifft den Veranstalter keine Haftung. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Liftkosten, Transfer und Leihausrüstung. Ausnahmen bestehen nur bei Programmen, bei denen diese Leistungen dezidiert als im Preis inbegriffen angeführt sind. Bei Mehrtagestouren sind zusätzlich zum Tagestarif die Kosten für Unterkunft und Halbpension des Bergführers/Skilehrers zu bezahlen. Diese Kosten werden im Einzelfall 1:1 an den Gast weiterverrechnet. Die beschriebenen Programme verstehen sich als Leitfaden. Der Veranstalter (bzw. der Bergführer/Skilehrer vor Ort) behält sich das Recht vor, die Programme kurzfristig an die gerade herrschenden äußeren Bedingungen anzupassen. Dies geschieht immer im Hinblick auf optimale Qualität und Sicherheit für den Kunden. Der Veranstalter hat das Recht, Programme bei extrem widrigen äußeren Bedingungen kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird der Kurs-/ Führunstarif abzüglich des Werts schon erbrachter Leistungen zurückbezahlt. Die Beurteilung der Durchführbarkeit von Programmen obliegt dem Veranstalter bzw. dem Bergführer/Skilehrer vor Ort. Der Veranstalter verpflichtet sich, nur fachlich qualifizierte und nach geltendem Tiroler Landesgesetz berechtigte Personen bei der Durchführung von Programmen/Kursen einzusetzen. Als Vertragsstandort gilt Zirl. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Telfs.
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